Förderung nur noch bis 31.12.2022!
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Damit bündelt die Bundesregierung die bestehenden Förderprogramme zur energetischen Sanierung von Gebäuden und erweitert diese zugleich massiv.
Seit dem 1. Januar 2021 gilt die neue Förderrichtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM).
Ab 1. Juli 2021 gilt die Förderrichtlinie für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG).
Wir unterstützen Sie von der Planung bis zur Inbetriebnahme und darüber hinaus im laufenden Betrieb der Systeme für Heizung, Klimatisierung, Lüftung, Gewerbekälte, Warmwasser und die Systemsteuerung und stehen Ihnen jederzeit kompetent zur Seite.
Nehmen Sie Kontakt auf für eine individuelle Unterstützung zu Förderungsmöglichkeiten im Rahmen der BEG.
Mit unserer langjährigen Erfahrung erstellen wir eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Planung und Lösung – kompetent, professionell und zeitgemäß. Wir beraten unabhängig und objektiv, immer mit Blick auf die optimale und dabei günstigste Lösung.
Fragen Sie uns direkt über unser Erstanfrage-Formular an. Wir erhalten dabei alle Informationen um Ihnen ein kostenloses Angebot zu machen. Sehr gerne können Sie uns auch telefonisch erreichen unter Tel. (0911) 32 28 32-0. Wir freuen uns auf Sie!
Wohlfühlklima für Gewerbe, für Privat, für Sie!
Ihr
Martin Zimmermann