Zertifikate und Nachweise
Als Klimafachbetrieb fühlen wir uns dem Schutz von Umwelt, Wasser und Atmosphäre besonders verpflichtet.Von der Weiterbildung bis hin zur Zertifizierung
Fachkompetenz verpflichtet
Für die Horst Zimmermann GmbH sind nicht nur die neuesten technischen Innovationen Selbstverständlichkeit, sondern auch aktuelle Umweltbestimmung. Als Klimafachbetrieb fühlen wir uns dem Schutz von Umwelt, Wasser und Atmosphäre besonders verpflichtet.
Unsere Mitarbeiter besitzen ein breites Fachwissen und kennen sich mit unterschiedlichsten Systemen aus. Denn wir legen besonderen Wert auf Aus- und Weiterbildung in allen Bereichen rund um die Kälte- und Klimatechnik. Der Besuch und die Teilnahme an zahlreichen Schulungen und Workshops gewährleisten eine kontinuierliche Fort- und Weiterbildung. So sorgen wir dafür, dass Ihnen stets aktuelles Wissen geboten wird.
Horst Zimmermann GmbH ist DQB präqualifiziert
Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern informiert: Präqualifikation von Bauunternehmen – Hinweis für Bieter bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben
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Anfang 2006 wurde die Möglichkeit für Bauunternehmen geschaffen, sich auftragsunabhängig zu präqualifizieren. Ab dem 01. Oktober 2008 sind bei Vergaben der Staatsbauverwaltung im Verfahren der Beschränkten Ausschreibung ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb (§ 3 Nr. 3 Abs. 1 VOB/A) und im Verfahren der Freihändigen Vergabe (§ 3 Nr. 4 VOB/A) grundsätzlich nur Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufzufordern, die ihre Eignung durch eine Eintragung in die Liste der präqualifizierten Unternehmen nachgewiesen haben.
Vorteile der Präqualifikation
Die Präqualifikation dient dem Ziel, Aufwand und Kosten bei der Durchführung von Vergaben zu minimieren. Ihre Einführung beruht auf einem Vorschlag der Bauwirtschaft. Auch können bei ausreichender Unternehmensbeteiligung an diesem Verfahren illegale Praktiken in der Bauwirtschaft besser vermieden und damit „ehrliche“ Unternehmen geschützt werden. Das Verfahren dient wegen der abgestimmten, für alle Präqualifizierungsstellen verbindlichen Prüfmaßstäbe für die Eignung und Zuverlässigkeit der Chancengleichheit gerade in Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Zudem gewährleistet es Transparenz bei der Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung. Selbstverständlich kann die Präqualifikation auch bei Ausschreibungen anderer öffentlicher Auftraggeber, z.B. auf kommunaler Ebene als Eignungsnachweis genutzt werden.
Wir sind zertifiziert nach § 6 der Chemikalien-Klimaschutz-Verordnung!
Arbeiten mit fluorierten Kältemitteln ist ab dem 4. Juli 2009 nur noch mit Zertifizierung und Sachkundenachweis erlaubt.
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Treibhausgase wie Kohlendioxid, Methan und die voll- und teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (FKW, H-FKW) lassen die kurzwelligen Sonnenstrahlen ungehindert durch die Atmosphäre auf die Erdoberfläche treffen, die sich dadurch erwärmt. Die von der Erde zurückgestrahlte Wärmeenergie (terrestrische Strahlung) wird aber von den Treibhausgasen absorbiert. Es kommt zu einer zusätzlichen Erwärmung der Erdatmosphäre, dem sogenannten Treibhauseffekt, wenn die Konzentration dieser Treibhausgase in der Atmosphäre zu hoch ist bzw. steigt. Die Fluorkohlenwasserstoffe verursachen je nach Substanz einen 100 bis 22000 mal höheren Treibhauseffekt als Kohlendioxid. Sie spielen deshalb im Kyoto-Protokoll vom 11. Dezember 1997 zur Verringerung der Emissionen von Treibhausgasen eine besondere Rolle. Ziel der Chemikalien- Klimaschutzverordnung ist es, die Emissionen der klimarelevanten fluorierten Treibhausgase zu verringern.
Seit 4. Juli 2009 darf laut der „F-Gase-Verordnung” („Verordnung (EG) 842 / 2006”) Installation, Wartung und Instandhaltung an ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen mit fluorierten Treibhausgasen nur noch durch Personal durchgeführt werden, das ein Zertifikat der entsprechenden Kategorie besitzt. Die Voraussetzungen für die Erteilung eines solchen Zertifikates sind in der EG- Verordnung 303 / 2008 festgelegt. Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) fordert grundsätzlich einen Sachkundenachweis. Neben der hierfür geeigneten Ausbildung ist der Nachweis dieser Sachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einer von der zuständigen Behörde anerkannten schriftlichen und praktischen Prüfung zu führen. Bei Verstößen drohen Geldstrafen bis zu 50.000 EUR.
Freistellungsbescheinigung
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft
BIV Mitarbeiter-Zertifikate
HWK Handwerkskarte
Betriebshaftpflichtversicherung
Handelsregisterauszug
VDKF Fachunternehmerbescheinigung
Folder “Klimaanlagen”
Ausbildungs-Folder “Frost statt Frust” (BIV Kampagne)
ÜWG Fachbetriebsbestätigung nach Wasserhaushaltsgesetz und Überwachungszeugnis