Immer mehr Menschen fragen sich, wie sie ihre Wohnung im Sommer angenehm kühl halten können – besonders in oberen Etagen. Moderne Klimaanlagen bieten hier effiziente Lösungen. Doch wie sieht es rechtlich aus?
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, V ZR 105/24) schafft Klarheit: Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich eine Klimaanlage installieren – sofern keine baulichen Schäden entstehen.
Alleinige Geräuschentwicklung reicht nicht mehr aus, um den Einbau zu verhindern. Das stärkt alle, die ihre Lebensqualität bei Hitze verbessern möchten.
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