Am 09. Juni 2014 trat die neue F-Gase-Verordnung in Kraft. Sie gilt ab 01. Januar 2015.

Das Plenum des Europäischen Parlaments hatte am 12.03.2014 mit großer Mehrheit dem Kompromisstext zur Neufassung der EU-F-Gas-Verordnung zugestimmt. Die Mitgliedsstaaten haben nun erwartungsgemäß am 14. April 2014 im Ministerrat diesem Entwurf zugestimmt und die neue F-Gase Verordnung beschlossen. Sie wird damit ab 1. Januar 2015 in Kraft treten.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

  • Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass nicht nur die beauftragte Firma, sondern auch das ausführende Personal nach ChemKlimaschutzV zertifiziert ist.
  • Vorgefüllte nicht hermetische Anlagen dürfen nur an Endnutzer verkauft werden, wenn die Installation und IBN durch qualifiziertes Fachpersonal gesichert ist.
  • Es wird nicht mehr in kg Kältemittel sondern in Tonnen CO2-Äquivalent gerechnet. Das CO2-Äquivalent eines Kältemittels errechnet sich aus der Füllmenge mal dem GWP (Treibhauspotential).
  • Der „GWP“ („global warming potential“) oder „Treibhauspotential“ bezeichnet das Klimaerwärmungspotential eines Treibhausgases im Verhältnis zu Kohlendioxid (CO2).

Beispiel: 1 kg R134a hat ein CO2-Äq. von 1,43 t – 1 kg R404a hat ein CO2-Äq. von 3,92 t